Bares Geld für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien 

 

(Angaben ohne Gewähr)


FÖRDERUNG VON MASSNAHMEN ZUR NACHTRÄGLICHEN WÄRMEDÄMMUNG AN GEBÄUDEN

Ziel der Direktförderung der Gemeinde ist es, für möglichst viele Gemeindebürger einen Anreiz zu schaffen, über eine bessere Wärmedämmung ihrer Gebäude Energie zu sparen und somit klima- und gesundheitsschädigende Emissionen wie etwa CO2, aber auch Schwefeldioxid und Ruß zu vermeiden. Förderungswürdig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die eine Verbesserung des in der Bautechnikverordnung festgelegten k-Wertes erzielen.

Voraussetzung für die Gewährung eines Direktzuschusses:

1) Die Bestimmungen der NÖ Bautechnikverordnung 1996 (k-Wert) müssen eingehalten werden.

2) Der Förderungswerber muss nachweislich die von der Gemeinde Pressbaum angebotene kostenlose Energieberatung in Anspruch genommen haben.

3) Eine k-Wert-Berechnung des sanierungsbedürftigen Gebäudeteils (oberste Geschoßdecke, Außenwand, Fenster, Kellerdecke, Dachschräge) als Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung des, von der Gemeinde geforderten verbesserten k - Wertes (Fensterverglasung k-Wert 1,10 W/m²K), muss vorgelegt werden. Diese Berechnung kann auch vom Energieberater durchgeführt werden.

4) Nach Abschluss der Arbeiten ist der schriftliche Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung zu erbringen (konzessioniertes Unternehmen). Bei Dämmung der obersten Geschoßdecke (horizontal) genügt der Vorweis einer Rechnung über den Ankauf von Dämmstoffen.

5) Förderungshöhe:

- Dämmung der obersten Geschoßdecke: 30 % der Kosten jedoch max. € 290,-
- Alle anderen Maßnahmen zur Wärmedämmung wie z.B. Dämmung der Außenfassade, der
Dachschrägen, der Kellerdecken, Einbau von Wärmeschutzfenstern etc.: 15 % der Kosten, jedoch max. € 440,-

6) Die von der Gemeinde Pressbaum geförderten Baumaßnahmen werden in Form von Stichproben durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Pressbaum oder den Energieberater überprüft.

7) Die nach Durchführung dieser Maßnahmen angefallenen Kosten sind durch Vorlage der saldierten Originalrechnungen nachzuweisen.

Für Teilflächen, etwa dem halben Dachboden, gibt es keine Förderung. Es ist Aufgabe des Energieberaters, den Förderungswerbern die Sinnhaftigkeit von Gesamtlösungen vor Augen zu führen.

Um Förderung für Maßnahmen zur Wärmedämmung kann nur im Abstand von 5 Jahren angesucht werden. Die Förderung ist objektbezogen.


FÖRDERUNG VON SOLARANLAGEN

Ziel der Direktförderung der Gemeinde Pressbaum ist es, für möglichst viele Gemeindebürger einen Anreiz zu schaffen, thermische Solaranlagen zu errichten.

Voraussetzung für die Gewährung eines Direktzuschusses:

1) Gefördert werden die Neuerrichtung von Anlagen zur Warmwasseraufbereitung bzw. zur teilsolaren Raumheizung.

2) Der Förderungswerber muss nachweislich die von der Gemeinde Pressbaum angebotene kostenlose Energieberatung in Anspruch genommen haben.

3) Förderungshöhe: 10 % der Kosten, jedoch max. € 730,-

4) Die von der Gemeinde Pressbaum geförderten Baumaßnahmen werden in Form von Stichproben durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Pressbaum oder den Energieberater überprüft.

5) Die nach Durchführung dieser Maßnahmen angefallenen Kosten sind durch Vorlage der saldierten Originalrechnungen nachzuweisen.

Um Förderung von Solaranlagen kann nur im Abstand von 10 Jahren angesucht werden. Die Förderung ist objektbezogen. Solaranlagen zur Erwärmung von Schwimmbecken sind von der Förderung ausgeschlossen !


FÖRDERUNG VON HEIZUNGSANLAGEN MIT ERNEUERBARER ENERGIE

Ziel der Direktförderung der Gemeinde ist es, für möglichst viele Gemeindebürger einen Anreiz zu schaffen, erneuerbare Ressourcen als Brennstoff zu nutzen, verbunden mit einer modernen Technologie, die klima- und gesundheitsschädigenden Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt.

Voraussetzung für die Gewährung eines Direktzuschusses:

1) Gefördert wird der Austausch bzw. die Neuanschaffung von Anlagen zur Verwendung von Biomasse (Stückholzkessel mit moderner Vergasertechnik und Pufferspeicher, Pelletsanlagen, Hackschnitzelheizungen).

2) Der Förderungswerber muß nachweislich die, von der Gemeinde Pressbaum angebotene kostenlose Energieberatung in Anspruch genommen haben.

3) Förderungshöhe:

a) Heizkesseltausch oder Neuerrichtung einer Zentralheizungsanlage: 10 % der Kosten, jedoch max. € 1090,-
b) bei einem NEUBAU: 10 % der Kosten, jedoch max. € 360,-

4) Die von der Gemeinde Pressbaum geförderten Baumaßnahmen werden in Form von Stichproben durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Pressbaum oder den Energieberater überprüft.

5) Die nach Durchführung dieser Maßnahmen angefallenen Kosten sind durch Vorlage der saldierten Originalrechnungen nachzuweisen.

Um Förderung von Anlagen für biogene Brennstoffe mit moderner Vergasertechnik kann nur im Abstand von 10 Jahren angesucht werden. Die Förderung ist objektbezogen.


Förderung von Solarstrom-Anlagen (PHotovoltaik) 

Für die Stromgewinnung aus dem direkten Sonnenlicht gibt es derzeit keine Gemeindeförderung, sehr wohl aber Förderungen des Landes NÖ, des Bundes (und evtl.) der EU.


Zum Formular für den Förderungsantrag (Download) oder hier klicken

 

 

(Angaben ohne Gewähr)

Ansprechpartner für diese Seite: Dominik Schreiber [19-mar-2005]